Grundlage gebotenen Versicherungsschutzes ist unverändert die Absicherung von Gebäuden und gegebenenfalls deren Hausrat – jeweils bis zu 100 % des Neuwertes. Hierbei liegt der Fokus zunächst auf privat genutzten Immobilien; wobei angedacht ist, zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder Gewerbeobjekte ins Programm aufzunehmen.

Geltungsbereich

Im Rahmen gegebenen Versicherungsschutzes können nicht nur küstennahe Sachwerte an Nord- und Ostsee, sondern ebenso flussnahe Lagen erfasst werden.

Selbst Objekte in exponierten Insel- sowie Küstenlagen (Sylt, Husum) können versichert werden.

Eine aktuelle Überarbeitung topographischen Kartenmaterials beider Küstengebiete – unter Einbezug fortschreitender Küstenschutzmaßnahmen – erlaubt künftig eine noch präzisere Erfassung maßgeblicher Risikofaktoren in den  jeweiligen Risikozonen. Im Ergebnis führt dies, trotz weltweit weiterhin zunehmenden Sturmflutkatastrophen, zu einer VN-freundlichen „Tarif-Novellierung“.

Vereinfachtes Prämienmodell

Ein erheblich verbessertes Leistungsmerkmal ist das stark modifizierte Prämienmodell.

Eine Mindestprämie sowie Zuschläge für Denkmalschutz, Bedachung etc.- sind nicht – mehr – vorgesehen.

Das überarbeitete Programm stützt sich auf ein Berechnungsmodell, in dem aktuellste Statistiken eingeflossen sind, mit dem Ergebnis noch exakterer Bemessungsgrundlagen. Resultierend hieraus erfuhren die Prämien für Gebäude eine spürbare Reduktion, die für Hausrat eine moderate Anhebung.

Im Weiteren besteht – mittels einer 5-fach variablen SB – die Möglichkeit zu einer Reduzierung des Beitrages.