Reisekrankenprogramm für ausländische Gäste
Als Zeichnungsstelle der Würzburger Versicherungs AG, bieten wir mit dem Produkt ias-VISA-ReiseKV ein exklusives Versicherungsprodukt für ausländische Gäste, welche zur Einreise nach Deutschland bzw. in die EU ein Visum benötigen.
Rahmenbedingungen:
Nicht-EU-Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen Wohnsitz hat.
Bei der Erteilung von Besuchsvisa müssen die Auslandsvertretungen die einschlägigen ausländerrechtlichen Bestimmungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts und des deutschen Ausländerrechts (Aufenthaltsgesetz mit Durchführungsverordnungen) zu Grunde legen.
Voraussetzungen für die Visumerteilung:
- Das Visum darf erteilt werden, wenn die Anwesenheit des Ausländers Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt oder gefährdet.
- Der Antragsteller muss nachweisen, dass sein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland finanziell abgesichert ist.
- Er darf für seinen Besuch keine öffentlichen Mittel in Anspruch nehmen.
- Kann er Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, kann sich auch ein in Deutschland wohnhafter Gastgeber verpflichten, für alle aus dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen aufzukommen. Zuständig für die Aufnahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 ff. Aufenthaltsgesetz sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers.
- Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Rates vom 22.12.2003 ist seit 01.06.2004 grundsätzlich eine schengen-weit gültige Reisekrankenversicherung (mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000,-€) erforderlich.
- Die Auslandsvertretungen müssen zudem insbesondere zur "Rückkehrbereitschaft" und "Rückkehrmöglichkeit" des Reisenden eine positive Prognose abgeben.
ias-Visa-KV Reisekrankenversicherung:
Versicherbar sind Personen, die keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
Was die Auslandsreisekrankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland bietet:
- Gültig in der EU sowie, Liechtenstein, Türkei, Norwegen, Zypern und Monaco
- Sicherheit für den Einladenden
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete und medizinisch notwendige Arznei,- Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz werden bis max. 500,00 € erstattet
- Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare Krankenhaus, Bestattungs- und Überführungskosten bis zu max. 2.300,00 €
- 24h Emergency-Hotline (in 18 Sprachen)
- 100% Kostenübernahme für den medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Rücktransport
- Versicherungssumme unlimitiert
- Kein Selbstbehalt
Zu beachten :
- eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich
- Vorerkrankungen sind ausgeschlossen
- ausländische Sprachschüler, Studenten, Praktikanten, Gastwissenschaftler und Au Pairs sind ausgeschlossen.
- Höchstalter für Vertragsabschluss ist das 69. Lebensjahr
- Personen mit höherem Alter auf Anfrage
mögliche Policen-Laufzeiten:
Laufzeit | 10 Tage | 15 Tage | 30 Tage | 90 Tage |
Bei Interesse erhalten Sie gerne ein individuelles Angebot für den Bezug der oben genannten Reisekrankenversicherungen.
Für den Fall, dass Sie lediglich einzelne Versicherungen für Ihren privaten Bedarf benötigen, können Sie diese auch unter: www.versicherungskarten.biz direkt Online bei uns bestellen. Ab sofort bieten wir Ihnen in unserem Shop auch die Zahlung per Visa oder MasterCard an.

