Sturmflutversicherung
Versicherungsschutzergänzung zur Elementarschadendeckung durch ias:
- Versicherung für Schäden verursacht durch Überschwemmungen infolge Sturmflut und Tsunami.
- Definitionen: - Sturmflut: Akuter Anstieg von Flutwellen infolge eines Sturms von mindestens Windstärke 8 Bft. Es gilt, dass der Meeresspiegel nicht notwendigerweise die Höhe eines Dammes/Deiches überschreiten muss, um Schaden zu verursachen. Es genügt, wenn einzelne Sturmflutwellen über die Deichkrone hinweg getrieben werden.
- Kapazitäten für den Versicherungsschutz über Lloyds of London.
- Versicherungsschutz wird geboten für privat, gewerblich und industriell genutzte Gebäude.
- Jahresverträge ohne automatische Verlängerungsklausel.
- Basisprämie 1% des Versicherungswertes.
- Individuelle Risikobeurteilung nach geographischer Lage und vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen.
- Versichert sind Schäden, die entstehen
a) durch unmittelbare Einwirkung der Sturmflutwellen auf versicherte Gebäude
b) dadurch dass die Sturmflutwellen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft
c) als Folge eines Sturmflutschadens gemäß a) oder b) an versicherten Sachen
- Tsunami: Große, häufig zerstörende Seewelle produziert durch ein Unterwassererdbeben, eine Erdsenkung, eine vulkanische Eruption, große Meteoriteneinschläge oder Erdrutsche.
Für weitere Informationen zur Sturmflutversicherung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf
Freitag, der 18.05.2012



