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Kfz: eVB-Verfahren - VN-Halter-Trennung

Aus gegebenem Anlaß möchten wir Sie darüber informieren, daß aufgrund einer jüngsten Stellungnahme des GDV zu o.g. Thema eine serienmäßige Freischaltung von Versicherungsbestätigungen auf einen VN mit gleichzeitiger Option des abweichenden Halters entgegen bisher teilweise geübter Praxis und Marktmeinung grundsätzlich nicht statthaft ist.

 

In einer bereits 1998 veröffentlichten Verlautbarung des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen, auf die auch der GDV in seiner kürzlich abgegebenen Stellungnahme verweist, wird eine entsprechende Vorgehensweise als Missstand im Sinne des Versicherungsaufsichtsrechts gerügt. Deshalb sehen wir uns aus rechtlichen Gründen leider gehindert, unseren Kunden ein derartiges Vertriebsmodell anzubieten.

 


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Montag, der 06.09.2010